Datenschutz und Impressum
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Impressum
smilebox GmbH
(UID ATU73728424, Firmenbuch FN 499343 d)
Entwicklung Herstellung und Vermietung von Fotoautomaten, Fotokabinen und Fotoverkaufsanlagen, Softwareentwicklung
A-1050 Wien, Zentagasse 3/31
E-mail: studio@smiletronic.com
Telefon: +43 1 3430296 EMERGENCY ONLY +43.664.856-3000
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2024
1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch kurz „AGB“) gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen der smilebox GmbH, Zentagasse 3, 1050 Wien, FN 499343 d (im Folgenden auch kurz „smilebox“) und natürlichen oder juristischen Personen (im Folgenden auch kurz „Kunde“), die die Vermietung Fotoboxen betreffen und regeln alle derzeitigen und künftigen gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien.
1.2. smilebox erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich zu diesen AGB. Allfällig bestehende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil; dies gilt auch dann, wenn smilebox den abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. Individuell mit dem Kunden geschlossene Vereinbarungen haben jedoch Vorrang.
1.3. Mündliche Vereinbarungen, die für smilebox eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind nur dann bindend, wenn sie von smilebox schriftlich bestätigt werden.
1.4. Aus einer Handlung oder Unterlassung von smilebox kann kein Verzicht auf Rechte abgeleitet werden, sofern ein solcher von smilebox nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird.
1.5. smilebox ist berechtigt, seine vertraglichen Ansprüche gegenüber dem Kunden an Dritte abzutreten.
1.6. Der Kunde ist berechtigt, seine vertraglichen Ansprüche gegenüber smilebox nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch smilebox an Dritte abzutreten.
2. Vertragsgegenstand
2.1. smilebox entwickelt und betreibt Fotoboxen. Bei den Fotoboxen handelt es sich entweder um die „smiletronic Kabine (fest installiert)“, eine mobile „smiletronic Fotobox“ oder ein „smiletronic Printkiosk“ (Sofortdruck mit oder ohne Bezahlsystem für Eventfotografie oder Fixinstallation) (alle Varianten in der Folge „Fotoboxen“).
2.2. smilebox stellt dem Kunden Vorlagen für die Fotostreifen-Designs, Postkarten uä. (in der Folge auch kurz „Druck-Layouts“) zur Verfügung. Über einen auf der Website von smilebox (www.smiletronic.com) zur Verfügung gestellten Link kann der Kunde selbst Druck-Layouts kreieren bzw. Logos, Bilder oder Wunschtexte, die auf den Druck-Layouts abgebildet sein sollen, an smilebox senden.
2.3. Jeder Fotoautomat ist zum Zeitpunkt der Lieferung mit dem zum Ausdruck der Fotos benötigten Verbrauchsmaterial – Fotopapier und Entwickler – ausgestattet. Bei einer durchgehenden Einsatzzeit eines Fotoautomaten von 5 bis 8 Stunden, können damit in etwa 380 Ausdrucke im Standardformat gefertigt werden.
2.4. Auf Wunsch des Kunden werden die Fotoautomaten durch smilebox mit dem eigenen Branding des Kunden versehen.
2.5. Auf Wunsch des Kunden stellt smilebox Zusatzpapier, Spaßartikel und Accessoires wie z.B. Brillen, Hüte, Masken, eigens bedruckte Absperrbänder uä. zur Verfügung. Aus hygienischen und gewerberechtlichen Gründen handelt es sich bei diesen Produkten um Einwegprodukte.
2.6. Nach Rückgabe der Fotobox stellt smilebox dem Kunden binnen längstens 48 Stunden einen Link zur Verfügung, über den er auf der Website von smilebox (www.smiletronic.com) sämtliche während der Mietdauer erstellten Bilder herunterladen kann.
2.7. Auf Wunsch des Kunden wird auf jedem Fotoausdruck ein individueller Download-Code abgebildet, der es ermöglicht, das jeweilige Foto über die Website von smilebox (www.smiletronic.com) herunterzuladen.
2.8. Besteht am Aufstellungsort GPS-Empfang, so können die Fotos ohne Zeitverzögerung auf einen firmeneigenen Speicher geladen werden und stehen dort zum sofortigen Download zur Verfügung.
3. Vertragsabschluss
3.1. smilebox ist bemüht, den künftigen Kunden auf der Website www.smiletronic.at anhand von Musterabbildungen und Beschreibungen ein möglichst realistisches Bild von den von smilebox angebotenen Leistungen zu vermitteln. Es handelt sich dabei um Beispielfotos, die lediglich der Veranschaulichung dienen. Bei den Musterabbildungen und Beschreibungen handelt es sich um kein rechtlich verbindliches Angebot.
3.2. Um ein rechtlich verbindliches Angebot von smilebox zu erhalten, hat der Kunde eine Anfrage per Kontaktformular, telefonisch bzw. per E-Mail betreffend Verfügbarkeit zu stellen. Der Kunde wird im Rahmen des Bestellvorgangs ausdrücklich auf die gegenständlichen AGB, die Datenschutzmitteilung (abrufbar unter https://smiletronic.com/datenschutz/ ) sowie den Auftragsdatenverarbeitungsvertrag in deren jeweils geltenden Fassung hingewiesen und kann erst nach ausdrücklicher Zustimmung zu diesen AGB und dem Auftragsvertrag eine verbindliche Bestellung abschicken.
3.3. Bei Verfügbarkeit der angeforderten Leistung erhält der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot an die von ihm im Kontaktformular angegebene E-Mail-Adresse zugesandt bzw. nach telefonischer Anfrage an eine bekannt gegebene E-Mail Adresse übermittelt. Das Angebot ist für zehn Tage rechtsverbindlich.
3.4. Das Angebot inkludiert diese AGB, die Angebot- und Kundennummer, den Typ des Fotoautomaten, eine Auflistung der von smilebox zu erbringenden Zusatzleistungen sowie die Gesamtsumme für die von smilebox zu erbringenden Leistungen.
3.5. Bei Neukunden kommt das Vertragsverhältnis durch Leistung der im Angebot bezifferten Anzahlung durch den Kunden zustande. Bei wiederkehrenden Kunden kommt das Vertragsverhältnis durch schriftliche Annahme des von smilebox gestellten Angebotes durch den Kunden zustande.
3.6. Wird das Angebot erst nach Ablauf von zehn Tagen angenommen, so kommt das Vertragsverhältnis erst durch die schriftliche Rückbestätigung von smilebox zustande.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die auf der Website www.smiletronic.com ausgewiesenen Preise stellen Richtwerte dar.
4.2. Es sind jene Preise maßgeblich, die in dem von smilebox übermittelten und vom Kunden angenommenen Angebot angeführt sind.
4.3. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro. Die Nettopreise und die MwSt. in der für Österreich jeweils geltenden Höhe werden im Angebot gesondert ausgewiesen.
4.4. Für Kunden, deren Steuerhoheit nicht in Österreich liegt, wird bei Bekanntgabe der UID Nummer nur der Nettobetrag mit dem Hinweis darauf, dass der Kunde Steuerschuldner ist, ausgestellt.
4.5. Über die Grundausstattung hinaus benötigtes Verbrauchsmaterial wird nach tatsächlichem Bedarf verrechnet. Nur originalverpackte Produkte werden zurückgenommen. Geöffnete originalverpackte Produkte werden dem Kunden verrechnet.
4.6. Die anfallenden Entgelte sind vom Kunden mittels Banküberweisung auf das im Angebot ausgewiesene Konto von smilebox unter Angabe der jeweiligen Angebotsnummer binnen 14 Tagen ab Übermittlung des Angebots zu bezahlen. Über das Angebot hinausgehende Entgelte (wie zB. die Entgelte für über die Grundausstattung hinausgehendes Verbrauchsmaterial) sind binnen 14 Tagen ab Übermittlung der entsprechenden Vorschreibung zu bezahlen. Bei Dauermietverhältnissen können Teilzahlungen vereinbart werden.
4.7. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden stehen smilebox Verzugszinsen in der in Österreich jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zu. Sind bereits Kosten und Zinsen des Kunden durch Verzug entstanden, ist smilebox berechtigt, die eingegangenen Zahlungen zuerst auf die entstandenen Nebenkosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
5. Rücktrittsrecht für Verbraucher
5.1. Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind (im Folgenden auch kurz „Verbraucher“) steht bei Abschluss von Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträgen ein Rücktrittsrecht gemäß § 11 Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) zu. Der Kunde kann binnen vierzehn Kalendertagen ohne Angabe von Gründen vom abgeschlossenen Vertragsverhältnis zurücktreten.
5.2. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses siehe Punkt 3.5.).
5.3. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher smilebox mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, von diesem Vertragsverhältnis zurückzutreten, informieren (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail). Der Verbraucher kann dafür das beigefügte Muster-Rücktrittsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Widerruf per Post:
smilebox GmbH
Zentagasse 3
1050 Wien
Widerruf per E-Mail: smile@smiletronic.com
5.4. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet. Bei Berechnung der Frist sind Samstage, Sonntage und Feiertage einzuberechnen.
5.5. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, hat smilebox alle Zahlungen, die sie vom Verbraucher erhalten hat unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt von diesem Vertragsverhältnis bei smilebox eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet smilebox dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
5.6. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss und hat der Verbraucher innerhalb dieser 14 Tage bereits Leistungen bezogen, so hat der Verbraucher eine Gebühr zu entrichten, die im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von smilebox bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.
5.7. In nachstehenden Fällen ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen:
5.7.1. bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn smilebox auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde;
5.7.2. bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
5.7.3. bei Verträgen über Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
5.7.4. bei Verträgen über Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
5.7.5. bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn smilebox – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach noch vor Ablauf der Rücktritts/Widerrufsfrist mit der Lieferung begonnen hat.
6. Rücktritt / Stornogebühren
6.1. Der Kunde ist berechtigt, bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von einem mit smilebox abgeschlossenen Vertragsverhältnis zurückzutreten. Bereits von smilebox erbrachte Leistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
6.2. Erfolgt ein Rücktritt genau oder weniger als 6, jedoch mehr als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, werden 50% der vereinbarten Gerätemiete (ohne Transport und Verbrauchsmaterial) von smilebox als Stornogebühr in Rechnung gestellt.
6.3. Erfolgt der Rücktritt genau oder weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, werden 80% der vereinbarten Gerätemiete (ohne Transport und Verbrauchsmaterial) von smilebox als Stornogebühr in Rechnung gestellt.
6.4. Benennt der Kunde für dasselbe Vertragsverhältnis einen anderen Kunden, der bereit ist, das Vertragsverhältnis zu übernehmen, und stimmt smilebox der Vertragsübernahme schriftlich zu, so werden dem Kunden lediglich die entstandenen Zusatzkosten wie z.B. Logoänderung oder Verwaltungsaufwand von smilebox verrechnet.
7. Selbstabholung / Lieferung / Rückgabe
7.1. Wird Selbstabholung durch den Kunden vereinbart, stehen die Fotoautomaten samt der zusätzlich bestellten Produkte ab 12°° Uhr des 1. Miettages vereinbarungsgemäß zur Abholung bereit und müssen vom Kunden bis spätestens 11°° Uhr des Folgetages bzw. des letzten Miettages zurückgestellt werden. Wird diese Rückgabezeit vom Kunden nicht eingehalten, erhöht sich das Mietentgelt bei Mietverträgen automatisch um einen weiteren Tag.
7.2. Die Kosten der Lieferung, Montage, Aufstellung und Abholung sind in den angeführten Preisen nicht enthalten. Diese Leistungen können auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht werden. Die Lieferung erfolgt durch smilebox oder einen externen Zustelldienst.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die von smilebox angebotenen Fotoautomaten sind grundsätzlich nicht zur Überlassung durch Verkauf bestimmt. Wohl aber können die Eigentumsrechte von Hardwareteilen, vor allem bei individuellen Lösungen, durch Verkauf übertragen werden.
8.2. Die einzelnen Hardwareteile wie Beispielsweise Kamera, Touchscreen, Drucker, etc. sind nur als Fotoautomat durch das von smilebox entwickelte Programm nutzbar. Dieses Programm ist nicht käuflich erwerbbar, sondern nur in Lizenz nutzbar.
8.3. Bei einer Eigentumsübertragung bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum von smilebox. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.
8.4. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
8.5. Bei Verstößen der getroffenen Vereinbarung, z.B. nicht zugestimmter Weitergabe an Dritte, nicht bezahlter Rechnungen, bei wiederholter missbräuchlicher Verwendung ist smilebox berechtigt nach einmaliger Aufforderung der Einhaltung der getroffenen Vereinbarung die Funktion der Bauteile als Fotoautomat durch abschalten des Programmes außer Funktion zu setzen.
8.6. Durch dieses Abschalten des Programmes zum Betrieb der einzelnen Bauteile zu einem Funktionstüchtigen Fotoautomaten verzichtet der Eigentümer der Hardware ausdrücklich auf jeweilige Schadensersatzansprüche.
9. Annahmeverzug
9.1. Wird die Leistung vom Kunden zur bedungenen Zeit am bedungenen Ort nicht angenommen bzw. die Leistungserbringung von smilebox verzögert oder unmöglich gemacht, gerät der Kunde in Annahmeverzug. In diesem Fall ist smilebox berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder auf Vertragserfüllung zu bestehen. smilebox ist ebenso berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag (Mitwirkungspflichten, Leistung der Anzahlung bzw. Teilzahlungen) verstößt. Der Kunde hat smilebox jedenfalls den von ihm schuldhaft verursachten Schaden zu ersetzen.
9.2. Bei Annahmeverzug hat der Kunde allfällige Lagerkosten sowie die Kosten für die erfolglose An und Ablieferung zu tragen. Trifft den Kunden ein Verschulden am Annahmeverzug hat er smilebox darüber hinaus den ihm durch die Verzögerung entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Kunde trägt auch die Gefahr der Lagerung.
9.3. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
10. Gefahrtragung / Haftung
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, die von smilebox zur Verfügung gestellten Produkte schonend zu behandeln. Er hat die für die Benützung der Produkte maßgeblichen Anweisungen zu beachten. Hinweise auf den Produkten betreffend Urheber-, Marken- oder andere gewerbliche Schutzrechte dürfen weder entfernt, abgedeckt, abgeändert oder in anderer Art unkenntlich gemacht werden.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Fotoautomaten nur an öffentliche Netze mit den üblichen Spannungsverhältnissen der Stromversorger anzuschließen. Bei der Verwendung von netzunabhängigen Stromversorgungen hat sich der Kunde zu vergewissern, dass das eingesetzte Stromaggregat über mit dem öffentlichen Netz vergleichbare spannungsstabilisierende Einrichtungen verfügt. Für Überspannungsschäden haftet ausschließlich der Kunde.
10.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von smilebox zur Verfügung gestellte Software zu verändern, um diese an eine nicht kompatible Hardware anzupassen.
10.4. Bereits bei der Übergabe bestehende Beschädigungen hat der Kunde smilebox unverzüglich zu melden und schriftlich auf der Empfangsbestätigung zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden und die Fehlmenge ausreichend konkretisieren. Handelt es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher iSd KSchG (im Folgenden auch kurz „Unternehmer“) und meldet dieser diese Beschädigungen nicht unverzüglich, gelten derartige Schäden als vom Unternehmer verursacht, sofern der Unternehmer das Gegenteil nicht beweist.
10.5. Der Kunde haftet gegenüber smilebox für alle Beschädigungen an den von smilebox zur Verfügung gestellten Produkten bzw. für deren Verlust (Diebstahl uä.), soweit diese zwischen der Übernahme der Produkte durch den Kunden und dessen Rückstellung eingetreten sind. Diese Haftung ist – sofern es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt – nicht an ein Verschulden gebunden. Der Kunde haftet jedoch insofern nicht, als diese Beschädigungen durch smilebox oder durch Personen, deren Verhalten smilebox nach den gesetzlichen Bestimmungen zuzurechnen ist, verschuldet wurden oder auf Fabrikationsfehler bzw. natürliche Abnützung zurückzuführen sind. Die Höhe der Haftung für Beschädigungen richtet sich nach dem Wiederherstellungs- bzw. Marktwert der Produkte. Reinigungsarbeiten für über die natürliche Abnützung hinausgehende Verschmutzungen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
10.6. Wurde zwischen smilebox und dem Kunden die Selbstabholung der von smilebox zur Verfügung gestellten Produkte vereinbart, so trägt der Kunde ab dem Zeitpunkt der Aushändigung der Produkte die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes.
10.7. Wurde zwischen smilebox und einem Verbraucher die Lieferung der von smilebox zur Verfügung gestellten Produkte durch einen von smilebox vorgeschlagenen Beförderer vereinbart, so trägt der Verbraucher ab dem Zeitpunkt der Aushändigung der Produkte durch den Beförderer die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von smilebox vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Produkte an den Beförderer auf den Verbraucher über.
10.8. Wurde zwischen smilebox und einem Unternehmer die Lieferung der von smilebox zur Verfügung gestellten Produkte durch einen Beförderer vereinbart, so trägt der Unternehmer ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Produkte an den Beförderer die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes.
10.9. Der Kunde hat die von smilebox zur Verfügung gestellten Produkte in dem Zustand zurückzugeben, indem er sie übernommen hat.
10.10. Gegenüber Verbrauchern haftet smilebox nicht in Fällen leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Personenschäden.
10.11. Gegenüber Unternehmern haftet smilebox nur, wenn ihr vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
10.12. Der Kunde ist verpflichtet, Bilder ausschließlich im Rahmen der von den Betroffenen erteilten Einwilligung zu anzufertigen.
10.13. smilebox ist für den Inhalt der vom Kunden angefertigten Bilder und der auf Wunsch des Kunden bwz. vom Kunden erstellten Layouts nicht verantwortlich. smilebox ist insbesondere nicht verpflichtet, die Bilder auf allfällige Gesetzesverstöße, auf deren Anstößigkeit oder auf die allfällige Beeinträchtigung von Rechten Dritter und zu überprüfen. Der Kunde hat smilebox gegenüber wie immer gearteter Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten. Der Kunde hat smilebox über die Geltendmachung solcher Ansprüche unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
10.14. Entdeckt der Kunde gesetzeswidrige oder anstößige Bilder bei Einsätzen in seinem Verantwortungsbereich, so kann er smilebox mit der Löschung der Bilder gegen Verrechnung des dafür benötigten Aufwands beauftragen.
10.15. Für die Veröffentlichung gesetzeswidriger oder anstößiger Bilder, die mit einem Fotoautomaten von smilebox angefertigt wurden und in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde hat smilebox gegenüber wie immer gearteter Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten und alle erforderlichen Schritte zur Verteidigung solcher Ansprüche zu setzen. Der Kunde hat smilebox über die Geltendmachung solcher Ansprüche unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
11. Bildrechte
11.1. Sämtliche Bildrechte an den mit einem Fotoautomaten von smilebox vom Kunden angefertigten Bildern kommen ausschließlich dem Kunden zu.
11.2. Der Kunde verpflichtet sich die Bilder seiner Gäste nur im Rahmen der erteilten Einwilligungen zu benutzen.
11.3. Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, dass er durch die Benützung der Aufnahmen keine Rechte Dritter verletzt.
11.4. Der Kunde verpflichtet sich smilebox von jeglicher diesbezügliche Haftung Dritter frei zu stellen und schadlos zu halten. Der Kunde verpflichtet sich auch alle erforderlichen Schritte zur Vereidigung gegen über allen Forderungen, Klagen oder Prozessen, Strafen, Bußgeldern, Kosten und Auslagen (vor allem Anwaltskosten) zu übernehmen wenn durch Dritte gegen smilebox im Falle angeblicher Verletzungen des Kunden durch missbräuchliche Verwendung der Aufnahmen sowie Gesetzesverstöße in Zusammenhang mit Urheberrechten angegriffen wird.
11.5. smilebox haftet in keiner Form für Missbrauch der durch Teilnehmer der Veranstaltung mit Fotos anderer Teilnehmer eventuell begannen werden.
11.6. smilebox übernimmt keinerlei Haftung für entstandene Aufnahmen die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Jugendgefährdend, Gewaltverherrlichend) widersprechen.
11.7. smilebox durchsucht seine Dateien nicht nach unerlaubten Aufnahmen. Werden smilebox jedoch gesetzeswidrige Aufnahmen bekannt gegeben werden diese umgehen aus dem Fotoarchiv gelöscht. Der dadurch entstandene Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
12. Bezahlsysteme
12.1. Von smilebox zur Verfügung gestellten Fotoboxen verfügen teilweise über ein Bezahlsystem, das auf Wunsch des Kunden aktiviert werden kann. Bei Aktivierung des Bezahlsystems ist das Erstellen von Bildern im Fotoautomaten erst nach erfolgter Bezahlung (Münzen, Papiergeld, bargeldlos) möglich.
12.2. Werden Fotoautomaten mit smilebox über einen vereinbarten Mietpreis verrechnet obliegt es ausschließlich dem Kunden bei Verwendung des Bezahlsystems, egal ob über Gutscheine, zahlungspflichtig oder anderweitig, die finanzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
12.3. Werden Fotoautomaten mit Bezahlsystem (Münzen, Papiergeld und bargeldlos) von smilebox in Vereinbarung mit Kunden aufgestellt sind die Art der Zusammenarbeit und Aufteilung der jeweiligen Pflichten und Rechte stets gesondert zu vereinbaren.
13. Schriftform
13.1. Zu Beweiszwecken wird empfohlen, sämtliche Mitteilungen und Erklärungen an smilebox schriftlich zu richten.
13.2. Unternehmern gegenüber gilt als vereinbart, dass alle das Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen nur dann gültig sind, wenn sie schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien wurden nicht getroffen. Auch Änderungen oder Ergänzungen sämtlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform. Dies betrifft auch ein Abgehen von diesem Schriftlichkeitserfordernis.
13.3. Alle Mitteilungen bzw. Erklärungen an smilebox sind – sofern nicht vorstehend etwas anderes vereinbart wurde - bis auf Widerruf zu richten an:
smilebox GmbH
FN 499343 d
Zentagasse 3
1050 Wien
Email: smile@smiletronic.com
14. Rechtswahl
Vorbehaltlich zwingender Bestimmungen zum Schutze des Verbrauchers, wird für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN Kaufrechts vereinbart.
15. Gerichtsstand
15.1. Unternehmern gegenüber wird der ausschließliche Gerichtsstand des örtlich und sachlich für Wien Innere Stadt zuständigen Gerichts vereinbart.
15.2. Verbrauchern gegenüber wird der Gerichtsstand gem. § 14 KSchG vereinbart. Dies bedeutet, dass der Verbraucher Ansprüche im Zusammenhang mit diesen AGB an seinem Wohnsitz, am Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts, am Ort seiner Beschäftigung sowie am Sitz von smilebox geltend machen kann.
16. Rechtsnachfolge
Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des § 38 Abs. 1 UGB auf Einzelrechtsnachfolger über, ohne dass eine gesonderte Verständigung des Kunden von diesem Rechtsübergang notwendig wäre. Der Kunde, sofern Unternehmer, verzichtet hiermit auf sein Widerspruchsrecht gemäß § 38 Abs. 2 UGB. Dies bedeutet, dass die Dauer der Haftung von smilebox gemäß § 39 UGB begrenzt ist.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder durch neue gesetzliche Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die hiervon nicht betroffenen übrigen Bestimmungen unverändert wirksam. Dies gilt gegenüber Verbrauchern nicht, wenn die unwirksame Bestimmung eine der Hauptleistungspflichten regelt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenes Inhalts zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
18. Alternative Streitbeilegung
18.1. Die EU-Kommission hat eine Plattform für außergerichtliche Streitbeilegung bereitgestellt. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen über Waren und Dienstleistungen ohne die Einschaltung des Gerichtes zu lösen. Unter Dienstleistungen sind auch Mietverträge zu verstehen. Die Streitbeilegungsplattform ist unter dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
18.2. Der Kunde kann seine Beschwerde auch direkt bei uns bei folgender E-Mail-Adresse einbringen:
smile@smiletronic.com
19. Anhang und Vertragshierarchie
19.1. Sofern der Kunde die Software der smilebox zur Miete nutzt, gelangt der entsprechende Lizenzvertrag zur Anwendung. Im Falle eines Konfliktes zwischen diesem Lizenzvertrag und den gegenständlichen AGB gehen die Regelungen des Lizenzvertrages den Bestimmungen dieser AGB als lex specialis vor.
19.2. Sofern smilebox im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, gelangt der als Anhang 1 beigeschlossene Auftragsverarbeitervertrag als integraler Bestandteil dieser AGB zur Anwendung.
Anhang 1: Auftragsverarbeitervertrag nach Art 28 DSGVO
1. Eingangsbestimmungen
1.1. Vertragsparteien
Dieser Vertrag wird zwischen
KUNDE
im Folgenden mit „Verantwortlicher“ bezeichnet einerseits
und der
smilebox GmbH
FN 499343d
Zentagasse 3
1050 Wien
im Folgenden mit „Auftragsverarbeiter“ bezeichnet andererseits
abgeschlossen.
1.2. Definitionen
AUFTRAGSVERARBEITER bezeichnet einen Auftragsverarbeiter im Sinne des Art 4 Z 8 Datenschutz-Grundverordnung.
DATEN bezeichnet personenbezogene Daten im Sinne des Art 4 Z 1 der Datenschutz-Grundverordnung.
DSGVO bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
HAUPTVERTRAG bezeichnet jenen Vertrag zwischen den VETRAGSPARTEIEN, welcher dem gegenständlichen AVV zu Grunde liegt.
VERANTWORTLICHER bezeichnet einen Verantwortlichen im Sinne des Art 4 Z 7 Datenschutz-Grundverordnung.
Die VERTRAGSPARTEIEN umfassen den Auftragnehmer und den Auftraggeber.
1.3. Präambel
Gemäß Art 4 Z 8 DSGVO ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung, oder andere Stelle, die personenbezogene DATEN im Auftrag des VERANTWORTLICHEN verarbeitet als AUFTRAGSVERARBEITER zu qualifizieren. In diesem Fall sind die VERTRAGSPARTEIEN dazu verpflichtet, einen Auftragsverarbeitervertrag im Sinne des Art 28 DSGVO abzuschließen. Durch Unterzeichnung des gegenständlichen AVV kommen die VERTRAGSPARTEIEN dieser Verpflichtung nach. Der Auftragsverarbeiter bietet hinreichend Garantien dafür, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen gewährleistet (Art 28 Abs 1 DSGVO).
1.4. Neutralität der Geschlechter
Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht.
2. Hauptteil
2.1. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung (Art 28 Abs 3 DSGVO)
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er endet, sobald der HAUPTVERTRAG endet. Der Gegenstand und die Art dieses AVV ergibt sich aus dem HAUPTVERTRAG und kann wie folgt zusammengefasst werden: Softwareentwicklung und Wartung.
2.2. Art der personenbezogenen Daten und Kategorien der betroffenen Personen (Art 28 Abs 3 DSGVO)
Im Zuge der gegenständlichen Auftragsverarbeitung werden folgende Arten von DATEN verarbeitet:
Fotos
Gegebenenfalls E-Mail-Adressen
Es werden die DATEN von folgenden betroffenen Personen verarbeitet:
Mitarbeiter des Verantwortlichen
Kunden des Verantwortlichen
Personen, die Fotoautomaten, Fotokabinen und Fotoverkaufsanlagen freiwillig nutzen
2.3. Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung (Art 28 Abs 3 lit a DSGVO)
Der AUFTRAGSVERARBEITER wird DATEN nur auf dokumentierte Weisung des VERANTWORTLICHEN – auch in Bezug auf die Übermittlung von DATEN an ein Drittland oder eine internationale Organisation – verarbeiten, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der AUFTRAGSVERARBEITER unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt der AUFTRAGSVERARBEITER dem VERANTWORTLICHEN diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
2.4. Verpflichtung zur Vertraulichkeit (Art 28 Abs 3 lit b DSGVO)
Der AUFTRAGSVERARBEITER gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der DATEN befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegen.
2.5. Verpflichtung zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen (Art 28 Abs 3 lit c DSGVO)
Der AUFTRAGSVERARBEITER gewährleistet, alle gemäß Artikel 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Der AUFTRAGSVERARBEITER wird dem VERANTWORTLICHEN vor Abschluss dieses Auftragsverarbeitervertrages noch eine Liste der konkret ergriffenen bzw laufend umzusetzenden technischen und organisatorischen Maßnahmen (in der Folge „TOMs“) übermitteln. Diese Liste der TOMs wird diesem Vertrag als Anhang 1.II angeschlossen und ist vom AUFTRAGSVERARBEITER regelmäßig zu re-evaluieren und gegebenenfalls anzupassen.
2.6. Unterstützungspflichten (Art 28 Abs 3 lit e DSGVO)
Der AUFTRAGSVERARBEITER wird den VERANTWORTLICHEN angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person nachzukommen.
2.7. Informationspflichten (Art 28 Abs 3 lit f DSGVO)
Der AUFTRAGSVERARBEITER wird den VERANTWORTLICHEN unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden technischen Informationen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten unterstützen.
2.8. Rückgabe oder Löschung der Daten (Art 28 Abs 3 lit g DSGVO)
Der AUFTRAGSVERARBEITER wird nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistung alle DATEN nach Wahl des VERANTWORTLICHEN entweder löschen oder zurückgeben, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der DATEN besteht.
2.9. Möglichkeit der Überprüfung (Art 28 Abs 3 lit h DSGVO)
Der AUFTRAGSVERARBEITER wird dem VERANTWORTLICHEN alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der im Art 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung stellen und Überprüfungen – einschließlich Inspektionen –, die vom VERANTWORTLICHEN oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, ermöglichen und dazu beitragen.
2.10. Informationspflicht bei Datenschutzverstoß (Art 28 Abs 3 lit h DSGVO)
Der AUFTRAGSVERARBEITER wird den VERANTWORTLICHEN unverzüglich darüber informieren, falls er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder gegen andere Datenschutzbestimmungen der Union oder Mitgliedstaaten verstößt.
2.11. Inanspruchnahme von Subauftragsverarbeitern (Art 28 Abs 4 DSGVO)
Nimmt der AUFTRAGSVERARBEITER die Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des VERANTWORTLICHEN auszuführen, so werden diesem weiteren Auftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Unionsrecht oder dem Recht der betreffenden Mitgliedstaats dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in dem Vertrag oder anderen Rechtsinstrumenten zwischen dem VERANTWORTLICHEN und dem AUFTRAGSVERARBEITER gemäß diesem AVV festgelegt sind, wobei insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden müssen, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt. Kommt der AUFTRAGSVERARBEITER seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der erste Auftragsverarbeiter gegenüber dem VERANTWORTLICHEN für die Einhaltung der Pflichten jenes anderen Auftragsverarbeiters.
Derzeit setzt der AUFTRAGSVERARBEITER folgende Subauftragsverarbeiter ein:
• Siehe Anhang 1.I
Der VERANTWORTLICHE ist mit der Heranziehung der genannten Subauftragsverarbeiter einverstanden. Der VERANTWORTLICHE erteilt eine allgemeine Genehmigung, dass der AUFTRAGSVERARBEITER andere Subauftragsverarbeiter hinzuziehen darf. Der AUFTRAGSVERARBEITER hat den VERANTWORTLICHEN jedoch immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Subauftragsverarbeiter zu informieren. Der VERANTWORTLICHE hat das Recht, gegen derartige Änderungen einen Einspruch binnen 14 Tagen zu erheben (Art 28 Abs 2 DSGVO), widrigenfalls von einer Zustimmung ausgegangen wird. Der AUFTRAGSVERARBEITER verpflichtet sich, dass die in Art 28 Abs 2 und 4 DSGVO genannten Bedingungen für die Inanspruchnahme der Dienste eines weiteren AUFTRAGSVERARBEITER eingehalten werden (Art 28 Abs 3 lit d DSGVO).
3. Schlussbestimmungen
3.1. Teilunwirksamkeit/Salvatorische Klausel
Nichtige Bestimmungen einzelner Vertragsbestandteile dieses AVV berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An deren Stelle treten angemessene Ersatzbestimmungen, die im Lichte des Vertragszweckes, dem am nächsten kommen, was die VERTRAGSPARTEIEN gewollt hätten, hätten sie die Unwirksamkeit gekannt. Gleiches gilt bei vertragswidrigen Lücken. Im Zweifel gelten die Regeln des Art 28 DSGVO.
3.2. Kosten der Mitwirkung
Dem AUFTRAGSVERARBEITER steht für die Mitwirkung der gesetzlich und vertraglichen Mitwirkungsleistungen (insbesondere im Zuge eines Audits oder der Wahrnehmung der Betroffenenrechte) ein separater Kostenersatzanspruch zu. Ein Kostenersatzanspruch besteht jedoch nicht, wenn der Aufwand in diesem Zusammenhang sehr gering ist (Aufwand von unter einer Stunde im Monat).
4. Anhang
Die angeführten Anhänge bilden einen integralen Bestandteil des AVV und gelten als wirksam vereinbart:
• Anhang 1.I: Subauftragsverarbeiter
• Anhang 1.II: TOMs
Anhang 1.I - Subauftragsverarbeiter
Die Hetzner Online GmbH fungiert als Hosting-Provider mit Sitz in Deutschland. Eine Datenverarbeitung erfolgt innerhalb der Europäischen Union.
Die Easyname GmbH ist ebenfalls als Hosting-Provider tätig und hat ihren Sitz in Österreich. Die Datenverarbeitung erfolgt innerhalb der Europäischen Union.
Ein beauftragter Softwareentwickler übernimmt die Entwicklung und Wartung der Software. Der Sitz befindet sich in Österreich. Auch hier erfolgt die Datenverarbeitung innerhalb der Europäischen Union.
Die Infomaniak Network AG ist als Cloud-Computing-Provider sowie für E-Mail und Hosting tätig. Der Unternehmenssitz befindet sich in Les Acacias, Genf, Schweiz. Die Datenverarbeitung erfolgt innerhalb des EWR.
Die G-Core Labs S.A. fungiert als Cloud-Computing-Provider mit Sitz in 5326 Contern, Luxemburg. Die Datenverarbeitung erfolgt innerhalb der Europäischen Union.
Nur bei ausdrücklicher Nutzung von AI-Diensten, die nicht von smiletronic betrieben werden, werden Bilder an externe Anbieter übermittelt. In diesen Fällen können Datenübermittlungen in die USA erfolgen, insbesondere an:
-Google
-Open AI (Chat GPT)
In diesen Fällen findet eine Datenübermittlung in ein Drittland (USA) statt.
Anhang 1.II – TOMs
Technische Maßnahmen:
1. Verschlüsselung:
• Datenübertragung: Sichere Protokolle wie HTTPS, um die Übertragung von personenbezogenen Daten über Netzwerke zu verschlüsseln.
• Datenlagerung: Verschlüsselte Speicherung personenbezogener Daten, sei es in Datenbanken, Dateien oder anderen Speichermedien.
2. Zugriffskontrolle:
• Authentifizierung: Mechanismen wie Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung oder biometrische Identifikation, um sicherzustellen, sodass nur autorisierte Benutzer auf Daten zugreifen können.
• Autorisierung: Klare Zugriffsrechte für Mitarbeiter basierend auf ihren Rollen und Aufgaben, und implementiere entsprechende Autorisierungsmechanismen.
3. Pseudonymisierung:
• Trennung personenbezogener Daten von Identifikationsmerkmalen und Ersetzung durch pseudonyme Identifikatoren, um eine direkte Verbindung zu einzelnen Personen zu verhindern, ohne die Daten unnötig zu beeinträchtigen.
4. Datensparsamkeit:
• Erfassung und Speicherung lediglich jener Daten, die für den spezifischen Zweck erforderlich sind, und Reduzierung der Menge an gesammelten personenbezogenen Daten auf ein Minimum.
• Implementierung von Mechanismen zur automatischen Anonymisierung oder Löschung von Daten, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
5. Datensicherung und -wiederherstellung:
• Regelmäßige Durchführung von Datensicherungen und Speicherung von Backups an sicheren Orten, um im Falle eines Datenverlusts oder einer Datenschutzverletzung eine schnelle Wiederherstellung zu ermöglichen.
6. Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design):
• Integration der Datenschutzprinzipien bereits in die Entwicklung von Systemen, Produkten und Dienstleistungen, um von Anfang an die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.
Organisatorische Maßnahmen:
1. Datenschutzrichtlinien und -verfahren:
• Erstellung klarer Datenschutzrichtlinien und -verfahren, um die die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen und die Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter deutlich definieren.
• Sicherstellung, dass die Datenschutzrichtlinien regelmäßig überprüft, aktualisiert und von allen Mitarbeitern verstanden und befolgt werden.
2. Schulungen und Sensibilisierung:
• Regelmäßige Schulungen und Schulungsmaterialien für Mitarbeiter, um ihr Bewusstsein für Datenschutzbestimmungen zu schärfen und sie über bewährte Datenschutzpraktiken auf dem Laufenden zu halten.
3. Datengeheimnis:
• Mitarbeiter sind zum Datengeheimnis verpflichtet.
4. Auftragsverarbeitungsverträge:
• Abschluss schriftlicher Verträge mit Auftragsverarbeitern, die die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den Anforderungen der DSGVO regeln und sicherstellen, dass Auftragsverarbeiter angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementieren.
5. Incident-Response-Plan:
• Entwicklung eines klaren Planes zur Reaktion auf Datenschutzverletzungen, welcher Verfahren zur Meldung von Vorfällen, zur Untersuchung von Datenschutzverletzungen und zur Benachrichtigung von Betroffenen umfasst.
6. Need-to-know-Prinzip:
• Das Need-to-know-Prinzip ist stringent umgesetzt und durch entsprechende Berechtigungskonzepte technisch unterstützt.
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